An die Eltern / Sorgeberechtigten
der Kinder in den Einrichtungen des Ev.-luth. Kindertagesstätten-Verbandes Gifhorn
Liebe Eltern,
wir wissen, dass Sie alle und auch Ihre Kinder mit der aktuellen Situation bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf an Ihre Grenzen kommen.
Und doch muss deutlich gesagt werden, dass die Kitas nach wie vor geschlossen sind und die Aufnahme in der Notbetreuung keinen Rechtsanspruch, auch für die beispielhaft genannten Berufsgruppen, begründet.
Sie als Sorgeberechtigte sind wie bisher aufgefordert, familiäre Betreuungsmöglichkeiten für Ihre Kinder zu organisieren.
Die entsprechenden Vorgaben des Landes und des Gesundheitsamtes des Landkreises Gifhorn beschreiben dies eindeutig.
Jede Aufnahme eines Kindes in eine Notgruppe ist eine Einzelfallentscheidung und obliegt der
jeweiligen Einrichtung in Absprache mit dem Träger und dem kommunalen Partner.
Wir bereiten deshalb den Beginn einer „erweiterten“ Notbetreuung gewissenhaft vor.
In der Pressemitteilung des Landes, des Kreistages und des Nieders. Städte- und Gemeindebundes vom 21.04.2020 heißt es zur weiteren Kindergartenschließung:
„Zudem haben wir einvernehmlich unterstrichen, dass es sich bei der oft zitierten Formulierung des Schließungshorizontes bis zu den Sommerferien und einen Planungszeitraum handelt, der keineswegs in Stein gemeißelt ist.
Die Entscheidung, wie es weitergeht bei den Kitas, wird etwa alle zwei Wochen in Anbetracht der Infektionslage neu bewertet. Der Infektions- und Gesundheitsschutz hat Vorrang.“
Wir haben für jedes Haus unter Berücksichtigung der empfohlenen Richtlinien des Landkreises Gifhorn, räumlichen Gegebenheiten und der personellen Ressourcen eine Höchstgrenze der Plätze für die Notbetreuung festgelegt.
Auch sind der zeitliche Umfang der Betreuungszeit für Ihr Kind und auch die Vielfallt der Angebote
situationsbedingt eingeschränkt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind direkt nach Ende Ihres Dienstes aus der Kita abholen.
Unsere Mitarbeitenden haben genaue Vorgaben zum Hygieneschutz und gestalten die Begegnungen in den Häusern entsprechend verantwortlich.
Bitte halten Sie sich an die Maßnahmen, über die Sie von der jeweiligen Leitung in Kenntnis gesetzt werden.
Bitte haben Sie dafür Verständnis und bleiben Sie behütet.
Mit freundlichen Grüßen,
im Namen des Ev.-luth. Kita-Verbandes Gifhorn,
Dörte Kruse Christine Hartmann
Vorstandsvorsitzende Pädagogische Leitung
der Kinder in den Einrichtungen des Ev.-luth. Kindertagesstätten-Verbandes Gifhorn
Liebe Eltern,
wir wissen, dass Sie alle und auch Ihre Kinder mit der aktuellen Situation bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf an Ihre Grenzen kommen.
Und doch muss deutlich gesagt werden, dass die Kitas nach wie vor geschlossen sind und die Aufnahme in der Notbetreuung keinen Rechtsanspruch, auch für die beispielhaft genannten Berufsgruppen, begründet.
Sie als Sorgeberechtigte sind wie bisher aufgefordert, familiäre Betreuungsmöglichkeiten für Ihre Kinder zu organisieren.
Die entsprechenden Vorgaben des Landes und des Gesundheitsamtes des Landkreises Gifhorn beschreiben dies eindeutig.
Jede Aufnahme eines Kindes in eine Notgruppe ist eine Einzelfallentscheidung und obliegt der
jeweiligen Einrichtung in Absprache mit dem Träger und dem kommunalen Partner.
Wir bereiten deshalb den Beginn einer „erweiterten“ Notbetreuung gewissenhaft vor.
In der Pressemitteilung des Landes, des Kreistages und des Nieders. Städte- und Gemeindebundes vom 21.04.2020 heißt es zur weiteren Kindergartenschließung:
„Zudem haben wir einvernehmlich unterstrichen, dass es sich bei der oft zitierten Formulierung des Schließungshorizontes bis zu den Sommerferien und einen Planungszeitraum handelt, der keineswegs in Stein gemeißelt ist.
Die Entscheidung, wie es weitergeht bei den Kitas, wird etwa alle zwei Wochen in Anbetracht der Infektionslage neu bewertet. Der Infektions- und Gesundheitsschutz hat Vorrang.“
Wir haben für jedes Haus unter Berücksichtigung der empfohlenen Richtlinien des Landkreises Gifhorn, räumlichen Gegebenheiten und der personellen Ressourcen eine Höchstgrenze der Plätze für die Notbetreuung festgelegt.
Auch sind der zeitliche Umfang der Betreuungszeit für Ihr Kind und auch die Vielfallt der Angebote
situationsbedingt eingeschränkt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind direkt nach Ende Ihres Dienstes aus der Kita abholen.
Unsere Mitarbeitenden haben genaue Vorgaben zum Hygieneschutz und gestalten die Begegnungen in den Häusern entsprechend verantwortlich.
Bitte halten Sie sich an die Maßnahmen, über die Sie von der jeweiligen Leitung in Kenntnis gesetzt werden.
Bitte haben Sie dafür Verständnis und bleiben Sie behütet.
Mit freundlichen Grüßen,
im Namen des Ev.-luth. Kita-Verbandes Gifhorn,
Dörte Kruse Christine Hartmann
Vorstandsvorsitzende Pädagogische Leitung