Corona-Virus und die Arbeit in den Kitas des Ev.-luth. Kindertagesstättenverbandes

Mon, 23 Mar 2020 10:05:04 +0000 von Marie Kristin Fast

 Gifhorn , 20. März 2020

 
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
 
seit dem 16.03.2020 ist der Betrieb von Kindertagesstätten untersagt. Die Kita ist lediglich für eine Notbetreuung zu öffnen. Dazu müssen der/die Sorgeberechtigte/n die Kriterien (systemrelevante Berufsgruppen und/oder Härtefall) erfüllen. Diesbezüglich ist auf der Homepage der Stadt Gifhorn (https://www.stadt-gifhorn.de/sv_gifhorn/Coronavirus/)  der Antrag auf Notbetreuung veröffentlicht, der gern von Ihnen genutzt werden kann. 
 
Der Landkreis hat am 18.03.2020 eine Pressemitteilung auf der Homepage (https://www.gifhorn.de/start/nachricht-startseite/news/informationen-zur-kindertagesbetreuung-in-notgruppen/). veröffentlicht und nochmal auf die Zugangsvoraussetzungen zu den Notgruppen hingewiesen. Es ist weiterhin auf beide Sorgeberechtigten abzustellen. 
 
Der Nds. Städte- und Gemeindebund hat mit Schreiben vom 18.03.2020 nachfolgendes mitgeteilt:  
Der Passus in den FAQs zu Frage 4 (Müssen von mehreren Erziehungsberechtigten alle die vorgenannten Ausnahmekriterien erfüllen?) lautet jetzt: „Es sollen daher alle Erziehungsberechtigten eines Kindes mindestens einer der Ausnahmefallgruppen zuzuordnen sein…“. Vorher hieß es „müssen“. Über die Aktualisierung der FAQs informieren Sie sich bitte auch auf der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/
Oberstes Ziel ist es, den Betrieb in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe aufrecht zu erhalten.
 
Die neueste Nachricht der Landesregierung zur Notbetreuung:
„Für eine Notbetreuung ist es ausreichend, wenn ein Elternteil (eine Person) im Bereich der kritischen Infrastruktur, insbesondere im Gesundheitsbereich tätig ist und ohne Notbetreuung an der Ausübung der erforderlichen Berufstätigkeit gehindert wäre.“  Hannover, 20.03.2020
 
Darüber hinaus möchten wir Sie darüber informieren, dass die Erreichbarkeit unserer Einrichtungen per Mail und auch telefonisch mindestens im Zeitraum von 8:00 bis 14:00 gewährleistet ist.

Die Mitarbeitenden, die nicht in der Betreuung von Kindern tätig sind, Mehrstunden abbauen oder Urlaub haben, sind nach der Empfehlung des Landes freigestellt bzw. mit Aufgaben betraut worden, die sie auch von zu Hause erledigen können. Sie bearbeiten die Portfolios der Kinder, planen Projekte und Veranstaltungen, bereiten Entwicklungsgespräche vor oder treffen sich in kleinen Gruppen abwechselnd in der Einrichtung.
 
Bleiben Sie alle gesund,

für den Ev.-luth. Kita-Verband Gifhorn,
mit herzlichen Grüßen 

Christine Hartmann, Päd. Leitung
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